Moj Zastupnik · Pilot in BiH und Serbien

Vollmacht, Erbschaft und Immobilienfragen

Aus dem Ausland ist oft schon der erste Ansprechpartner schwer zu finden. Moj Zastupnik hilft bei der Organisation und Kommunikation mit einem Anwalt, dessen Verfügbarkeit wir vorher für Ihr Anliegen prüfen.

Anfrage senden

Womit können Sie sich an uns wenden?

Beschreiben Sie kurz Ihr Anliegen und den betroffenen Ort. Bitte senden Sie keine vertraulichen Dokumente über das erste Anfrageformular.

  • Vollmacht für einen konkreten Vorgang in Bosnien und Herzegowina oder Serbien.
  • Erbschafts- und Nachlassfragen.
  • Immobilienfragen, die eine rechtliche Einschätzung benötigen.

Wer berät Sie und übernimmt das Mandat?

Moj Zastupnik ist keine Anwaltskanzlei. Rechtsberatung und Vertretung erfolgen durch einen Anwalt mit gesonderter Beauftragung. Vor Ihrer Entscheidung erfahren Sie den Namen des vorgeschlagenen Anwalts. Er bestätigt Verfügbarkeit, Leistungsumfang und Honorar. Eine Anfrage über die Website begründet noch kein Mandatsverhältnis.

Vollmacht aus dem Ausland: erst Anforderungen klären

Wortlaut, Form der Beglaubigung und ein möglicher Versand des Originals hängen vom Verfahren und Ihrem Aufenthaltsland ab. Lassen Sie Dokumente nicht vor dieser Klärung beglaubigen und versenden Sie sie nicht vorab. Ausgangspunkte des Piloten sind Banja Luka und Sombor; die fachliche Verfügbarkeit prüfen wir für jeden Fall.

Für Menschen im Ausland — weltweit

Sie können uns aus jedem Land kontaktieren: Deutschland, Österreich, der Schweiz, Slowenien, Skandinavien, den USA, Kanada, Australien oder einem anderen Teil der Welt. Ihr Wohnort schränkt eine Anfrage nicht ein. Der Pilotservice beginnt in Banja Luka und Sombor; Verfügbarkeit, Berechtigungen und Versand prüfen wir für Ihren konkreten Fall.

GUT ZU WISSEN

Bevor Sie sich melden.

01Reicht eine elektronische Unterschrift?

Wir setzen nicht voraus, dass eine elektronische Unterschrift eine Beglaubigung oder ein Original ersetzt. Die akzeptierte Form muss vor der Unterzeichnung fachlich für den konkreten Vorgang geklärt werden.

02Was kostet die rechtliche Unterstützung?

Umfang und Honorar bestätigt der Anwalt nach Prüfung Ihres Anliegens. Die erste Anfrage über die Website ist kostenlos und verpflichtet Sie nicht zur Beauftragung.

ALLES BEGINNT MIT IHRER ANFRAGE

Was können wirfür Sie tun?

Ein paar Sätze reichen für den ersten Schritt. Wir melden uns, um gemeinsam die Möglichkeiten zu klären.

  • Kostenlose, unverbindliche Anfrage
  • Keine Zahlung im Formular
  • Keine Ausweisdokumente erforderlich
BiH und Serbien · weitere Städte folgen · nach Verfügbarkeit

Lieber direkt schreiben?

Wie sollen wir uns melden?

Bitte keine Personenkennzahlen, Dokumentennummern oder anderen sensiblen Angaben.