Dokumente und Urkunden aus Bosnien und Serbien
Sie leben im Ausland und benötigen ein Dokument aus Ihrem Geburts- oder früheren Wohnort? Nennen Sie uns das Dokument und die Stadt. Wir prüfen die Beschaffung und den Versand, damit Sie unnötige Reisen vermeiden können.
Anfrage sendenWelche Dokumente können Sie anfragen?
Wir helfen zu klären, welche Stelle zuständig ist, wer den Antrag einreichen kann und wie das Dokument zu Ihnen kommt. Verfügbarkeit und Voraussetzungen werden für jeden Fall geprüft.
- Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Geburtenregister.
- Staatsangehörigkeitsbescheinigung oder anderer amtlicher Registerauszug.
- Ein Paket mit bis zu drei Dokumenten derselben Behörde.
Was brauchen wir für die erste Anfrage?
Nennen Sie das Dokument, die Stadt oder Gemeinde, Ihr Aufenthaltsland und den Verwendungszweck. Teilen Sie eine bestehende Frist mit. Identifikationsnummern, Ausweisnummern und Scans sind für die erste Anfrage nicht nötig. Vor einer Beauftragung klären wir, ob Vollmacht, Beglaubigung, Übersetzung oder Original erforderlich sind.
Beschaffung und Versand vereinbaren
Zunächst prüfen wir die Möglichkeit, Ihren Antrag in Banja Luka oder Sombor zu übernehmen. Danach erhalten Sie ein Angebot mit dem vereinbarten Umfang und den bekannten Kosten. Versand und mögliche Anforderungen der empfangenden Behörde stimmen wir vor Ihrer Zustimmung ab. Anfragen für andere Städte sind ebenfalls möglich.
Für Menschen im Ausland — weltweit
Sie können uns aus jedem Land kontaktieren: Deutschland, Österreich, der Schweiz, Slowenien, Skandinavien, den USA, Kanada, Australien oder einem anderen Teil der Welt. Ihr Wohnort schränkt eine Anfrage nicht ein. Der Pilotservice beginnt in Banja Luka und Sombor; Verfügbarkeit, Berechtigungen und Versand prüfen wir für Ihren konkreten Fall.
Bevor Sie sich melden.
01Kann ich eine Geburtsurkunde ohne Anreise bekommen?
Das hängt vom Register, der zuständigen Behörde und den erforderlichen Berechtigungen ab. Beschreiben Sie Ihren Fall; wir prüfen die Möglichkeiten vor einem Angebot.
02Ist der Auslandsversand im Richtpreis enthalten?
Versand, Behördengebühren, Beglaubigungen und Übersetzungen sind nicht im Richtpreis enthalten. Die bekannten Kosten für Ihr Dokument und das Zielland werden im Angebot aufgeführt.
Was können wirfür Sie tun?
Ein paar Sätze reichen für den ersten Schritt. Wir melden uns, um gemeinsam die Möglichkeiten zu klären.
- Kostenlose, unverbindliche Anfrage
- Keine Zahlung im Formular
- Keine Ausweisdokumente erforderlich
Der erste Schritt ist gemacht.
Ihre Anfrage wurde gespeichert. Wir melden uns auf dem gewählten Weg, um die Möglichkeiten und ein Angebot zu besprechen.